Elektronischer Rechtsverkehr mit XML
Projektbeschreibung
Inhalt:
- Ausgangspunkt und Ziele
- Umsetzung
- Hinweise auf ERVB und eAeDB
- XJustiz und XDOMEA
- Ausblick
- Weitere Informationen
Ausgangspunkt und Ziele
Eine wesentliche Voraussetzung für einen voll ausgebauten elektronischen Rechtsverkehr ist die Entwicklung eines (zumindest) bundesweit einheitlichen Standards für den Austausch elektronischer Informationen.
Hierbei geht es nicht allein um den Austausch von Dokumenten, für die möglicherweise auf Marktstandards wie HTML (Hypertext Markup Language) oder PDF (Portable Document Format) zurückgegriffen werden könnte. Vielmehr sollen auch einzelne verfahrensbezogene Daten - etwa die Adressen von Prozessbeteiligten oder Angaben über bevorstehende Verhandlungstermine - möglichst so ausgetauscht werden können, dass sie der Empfänger durch einfachen Mausklick in seine eigene Bürosoftware übernehmen kann.
Um dies zu ermöglichen, hat die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) den Datensatz XJustiz entwickelt. Darin werden in Form einer Datensatzbeschreibung Datenfelder definiert, die den Austausch möglichst vieler verfahrensrelevanter Daten ermöglichen sollen.
Umsetzung
Zur technischen Umsetzung dieser Vorgaben wurde durch eine von der BLK eingerichtete Arbeitsgruppe das Format XJustiz entwickelt. XJustiz besteht aus einer Sammlung von XML-Schemata.
Darin werden die formalen Regeln für den Aufbau von XML-Dateien zum Austausch der im Datensatz XJustiz festgelegten Informationen festgelegt. Diese Definition soll es allen interessierten Software-Herstellern ermöglichen, in ihre Programme Import- und Exportschnittstellen für den Austausch von XJustiz-Daten einzubauen. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass alle Beteiligten am elektronischen Rechtsverkehr - insbesondere Anwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaften - alle übermittelten Daten problemlos lesen und weiterverarbeiten können, und zwar unabhängig vom jeweils eingesetzten Betriebssystem und unabhängig von der verwendeten Kanzlei- oder Gerichtssoftware.
Dabei wurde die Grundstruktur von XJustiz so gewählt, dass hierfür keine komplett neue Datensatz-Definitionen erforderlich sind. Vielmehr genügt es, die Elemente des Grunddatensatzes um die diejenigen Angaben zu erweitern, die im jeweiligen Fachbereich zusätzlich benötigt werden.
Hinweise auf ERVB und eAeDB
Die gültige XJustiz-Version für die Übermittlung der XJustiz-Nachricht "uebermittlungSchriftgutobjekte" im elektronischen Rechtsverkehr ist in den Bekanntmachungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVB, eAeDB) geregelt.
Einmal jährlich wird eine neue XJustiz-Version gültig werden. Sie löst die bis dahin gültige Version ab. XJustiz-Versionen werden immer 12 Monate vor Gültigkeit auf www.xjustiz.de veröffentlicht. Die Bekanntmachungen werden jeweils jährlich entsprechend angepasst werden.
XJustiz und XDOMEA
Seit der Version 1.3.0 verwendet XJustiz für die Übetragung von Dokumenten, Vorgängen und Akten die Strukturen von XDOMEA.
Um der Entscheidung 2017/39 des IT-Planungsrates gerecht zu werden, wurden mit der Version 2.5.1 die offenen und somit unspezifischen XDomea-Schnittstellen aus dem XJustiz-Standard entfernt.
Ferner wurde vereinbart, dass die XDomea-Elemente direkt übernommen und somit verbindlich als XJustiz-Metadatum definiert werden.
Nähere Informationen zu XDOMEA finden Sie hier .
Ausblick
XJustiz umfasst zurzeit 27 Fachmodule für besondere Verfahrensarten (z.B. Grundbuch, Ordnungswidrigkeiten, Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten, Zoll, Kommunikation mit Behörden ausserhalb der Justiz usw.) und wird kontinuierlich um weitere Fachmodule erweitert.