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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Betreiber dieser Webseite, die Justizverwaltungen der Bundesländer und das BMJV, vertreten durch die Arbeitsgruppe IT-Standards in der Justiz der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK), sind bestrebt, ihren Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt xjustiz.justiz.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Wir haben diese Internetseite von dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Kompetenzzentrum Barrierefreie IT im Oktober 2018 auf Barrierefreiheit testen lassen.
Die festgestellten Mängel wurden behoben.
Die auf dieser Website zum Herunterladen angebotenen Anwendungen "Stylesheet für das Visualisieren eines rücklaufenden eEB" und "Browseranwendung für Zustellungsempfänger des eEB" wurden gesondert im Oktober 2021 erfolgreich auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die auf dieser Website eingebundene Anwendung 'TeT XJustiz' wird derzeit hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit noch überarbeitet.
Folgende Anwendungen wurden hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit nicht geprüft: 'Browseranwendung zur Erstellung von Strukturdatensätzen' und 'XML-Checker' als optional nutzbare Service-Produkte.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06. Oktober 2021 erstellt und am 10. November 2021 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte benutzen Sie hierfür die nachfolgende E-Mail-Adresse:

it-standards@justiz.de

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an das Projektbüro der BLK-AG IT-Standards übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen