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Änderungsanträge

Der Standard XJustiz unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung, um neuen fachlichen Anforderungen und gesetzlichen Änderungen im elektronischen Rechtsverkehr gerecht zu werden. Dieser Prozess erfolgt transparent und unter Einbindung der betroffenen Fachverfahrenshersteller und Institutionen über das sogenannte Change-Request-Verfahren (CR-Verfahren).

Das CR-Verfahren im Überblick

Änderungswünsche oder Erweiterungsvorschläge am Standard XJustiz können in Form eines Änderungsantrags (Change Request) eingebracht werden. Die Koordination und Entscheidung über diese Anträge obliegt der BLK-AG IT-Standards, während die technische Umsetzung durch die XJustiz-Pflegestelle (IT.NRW) erfolgt.

Der Release-Zyklus von XJustiz folgt einem festen jährlichen Rhythmus:

31. Januar Veröffentlichung des Release Candidate (RC) zur Qualitätssicherung für Entwickler und Anwender.
30. April Die XJustiz Version wird gültig. Gleichzeitig Veröffentlichung der neuen Version für das Folgejahr.

Damit Ihre Änderungsanforderungen für die kommende Version berücksichtigt werden können, sollten diese frühzeitig eingereicht werden.

Change-Request-Verfahren (CR-Verfahren)

Bitte gehen Sie für die Einreichung eines Change Requests wie folgt vor:

1

Formular herunterladen

Nutzen Sie für Ihren Antrag bitte ausschließlich das offizielle CR-Formular.

CR-Formular herunterladen
2

Formular ausfüllen

Beschreiben Sie Ihr Anliegen so präzise wie möglich. Erforderlich sind insbesondere:

  • Eine fachliche Begründung (Warum wird die Änderung benötigt?)
  • Technische Details (Betroffene Elemente/Attribute)
  • Angaben zur gewünschten Zielversion
3

Antrag versenden

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an das Projektbüro der BLK-AG IT-Standards:

it-standards@justiz.de