XJustiz

justitia

Navigation

Projektinformationen

Projektskizze

Projektskizze des elektronischen Rechtsverkehrs mit XML

Inhalt

Ausgangspunkt und Ziele

Eine wesentliche Voraussetzung für einen voll ausgebauten elektronischen Rechtsverkehr ist die Entwicklung eines (zumindest) bundesweit einheitlichen Standards für den Austausch elektronischer Informationen.

Hierbei geht es nicht allein um den Austausch von Dokumenten, für die möglicherweise auf Marktstandards wie HTML oder PDF zurückgegriffen werden könnte. Vielmehr sollen auch einzelne verfahrensbezogene Daten - etwa die Adressen von Prozessbeteiligten oder Angaben über bevorstehende Verhandlungstermine - möglichst so ausgetauscht werden können, dass sie der Empfänger durch einfachen Mausklick in seine eigene Bürosoftware übernehmen kann.

Um dies zu ermöglichen, hat die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) den Datensatz XJustiz entwickelt. Darin werden die formalen Regeln für den Aufbau von XML-Dateien zum Austausch der im Datensatz XJustiz festgelegten Informationen festgelegt.

Umsetzung

Zur technischen Umsetzung dieser Vorgaben wurde durch eine von der BLK eingerichtete Arbeitsgruppe das Format XJustiz entwickelt. XJustiz besteht aus einer Sammlung von XML-Schemata.
Diese Definition soll es allen interessierten Software-Herstellern ermöglichen, in ihre Programme Import- und Exportschnittstellen für den Austausch von XJustiz-Daten einzubauen. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass alle Beteiligten am elektronischen Rechtsverkehr - insbesondere Anwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaften - alle übermittelten Daten problemlos lesen und weiterverarbeiten können.

Dabei wurde die Grundstruktur von XJustiz so gewählt, dass hierfür keine komplett neue Datensatz-Definitionen erforderlich sind. Vielmehr genügt es, die Elemente des Grunddatensatzes um diejenigen Angaben zu erweitern, die im jeweiligen Fachbereich zusätzlich benötigt werden.

Hinweise auf ERVB und eAeDB

Die gültige XJustiz-Version für die Übermittlung der XJustiz-Nachricht "uebermittlungSchriftgutobjekte" im elektronischen Rechtsverkehr ist in den Bekanntmachungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVB, eAeDB) geregelt.

Einmal jährlich wird eine neue XJustiz-Version gültig werden. Sie löst die bis dahin gültige Version ab. XJustiz-Versionen werden immer 12 Monate vor Gültigkeit auf www.xjustiz.de veröffentlicht.

XJustiz und XDOMEA

Seit der Version 1.3.0 verwendet XJustiz für die Übertragung von Dokumenten, Vorgängen und Akten die Strukturen von XDOMEA. Um der Entscheidung 2017/39 des IT-Planungsrates gerecht zu werden, wurden mit der Version 2.5.1 die offenen und somit unspezifischen XDomea-Schnittstellen aus dem XJustiz-Standard entfernt.
Ferner wurde vereinbart, dass die XDomea-Elemente direkt übernommen und somit verbindlich als XJustiz-Metadatum definiert werden.
Nähere Informationen zu XDOMEA finden Sie hier external.

Ausblick

XJustiz umfasst zurzeit 27 Fachmodule für besondere Verfahrensarten (z.B. Grundbuch, Ordnungswidrigkeiten, Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten, Zoll, Kommunikation mit Behörden außerhalb der Justiz usw.) und wird kontinuierlich um weitere Fachmodule erweitert.

Die Auftraggeber von XJustiz

Organisation und Gremien

Folgende Gremien der Justiz bzw. Auftragnehmer sind beteiligt:

Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK)
  • Von der Justizministerkonferenz eingesetzt
  • Verantwortliches Entscheidungsgremium
BLK-AG Elektronischer Rechtsverkehr
Arbeitsgruppe der BLK zur Erstellung der rechtlich-organisatorischen Rahmenvorgaben.
BLK-AG IT-Standards in der Justiz
Prüfung und Erarbeitung technischer Standards.
Koordinierungsstelle für IT-Standards
Zuständig für die übergreifende Koordination.
XJustiz-Pflegestelle
Beauftragt mit der Betreuung und Fortentwicklung von XJustiz.