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XJustiz · eNoVA

Elektronischer Notar-Verwaltungsaustausch

Strukturdatensätze im XJustiz-Format für den elektronischen Notar-Verwaltungsaustausch (eNoVA) – Rechtsgrundlage, Fristen und technische Vorgaben.

01

Rechtsgrundlage

Aufgrund des sogenannten eNoVA-Gesetzes (BGBl. I 2026, Nr. 192 v. 26.6.2026) hat der Vollzug notarieller Urkunden im Anwendungsbereich des Gesetzes ausschließlich elektronisch zu erfolgen.

Soweit das Gesetz die Verwendung von Strukturdatensätzen vorschreibt, ist der XJustiz-Standard zu verwenden. Eine Ausnahme gilt für Anzeigen an die Finanzämter.

02

Zeitplan der gesetzlichen Verpflichtung

Die Verpflichtung tritt stufenweise in Kraft und erfasst schrittweise weitere Kommunikationsbeziehungen.

01.01.2027

Erste Stufe: Kommunikation zwischen den Notariaten und den Gerichten und Gutachterausschüssen.

01.01.2027

Zweite Stufe: Kommunikation zwischen den Notariaten und den Gemeinden und Behörden.

01.01.2028

Dritte Stufe: Die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung ist verpflichtend elektronisch auszustellen.

03

Nachrichtentyp

Der Standard sieht für eNoVA eine eigene Nachricht im Untermodul eNoVA des Fachmoduls DABAG vor.

Fachmodul 2900 · DABAG
Untermodul eNoVA
Nachrichtentyp nachricht.enova.entscheidung.2900003
04

Zu verwendende XJustiz-Version

Hinweis zur Spezifikation

Für die Nutzung unter Version 3.6.2 wird um Beachtung der gesondert bereitgestellten Spezifikation der Nachlieferung gebeten. → Spezifikation Nachlieferung DABAG (07/2026)

05

Profilierungen

Die eingesetzten Strukturdatensätze für den Datenaustausch zwischen den Notaren und den Gemeinden haben zwingend die nachfolgenden Profilierungen zu erfüllen, damit sämtliche Fachanwendungen und Werkzeuge die Datensätze richtig auslesen und weiterverarbeiten können.

Profilierungen eNoVA herunterladenXLSX · verpflichtende Vorgaben für den Datenaustausch mit den Gemeinden

Nachfolgend sind dieselben Vorgaben direkt eingebunden – dargestellt sind ausschließlich die profilierten Elemente; die Einrückung bildet die Baumstruktur des XJustiz-Schemas ab.

ElementTypAnzahlProfilierung
zwingend anzugeben bedingt anzugeben optional anzugeben nicht anzugeben
Maßgebliche Schemadatei

Die dargestellte Struktur folgt der Definition des Elements nachricht.enova.entscheidung.2900003 in der Schemadatei xjustiz_2900_dabag_3_3.xsd. Im Zweifel ist stets das XML-Schema maßgeblich.

Kardinalitäten (Spalte „Anzahl“)

1 – Pflicht, muss genau einmal vorkommen · 1..n – Pflicht, muss mindestens einmal, kann auch mehrfach vorkommen · 0..1 – optional, kann genau einmal vorkommen · 0..n – optional, kann mehrfach vorkommen.

Eine Profilierung ist stets eine Teilmenge des generischen XJustiz-Standards: Sie darf den Standard nur einschränken, nicht erweitern. Jede nach der Profilierung erstellte Nachricht muss daher auch gegen den XJustiz-Standard valide sein.

Fragen zu eNoVA

Bei Rückfragen zur technischen Umsetzung wenden Sie sich an das Projektbüro der BLK-AG IT-Standards: it-standards@justiz.de

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