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XJustiz · PfÜB

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Strukturdatensätze im XJustiz-Format für die elektronische Kommunikation in Zwangsvollstreckungssachen zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) – Rechtsgrundlage, Fristen und technische Vorgaben.

01

Rechtsgrundlage

Ab dem 1. Januar 2027 können PfÜB-Anträge verbindlich als strukturierter maschinenlesbarer Datensatz eingereicht werden (§ 829 Abs. 5 ZPO in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, BGBl. 2026 I Nr. 152).

Die Antragstellung in Form des Datensatzes ist freiwillig, erleichtert und beschleunigt jedoch die Bearbeitung bei den Vollstreckungsgerichten.

Ab 01.01.2027
Rechtsgrundlage § 829 Abs. 5 ZPO
Fundstelle BGBl. 2026 I Nr. 152
Einreichung als Datensatz freiwillig
02

Nachrichtentyp

Der Standard sieht für den Antrag eines PfÜB für gewöhnliche Forderungen und/oder wegen Unterhaltsforderungen eine eigene XJustiz-Nachricht im Fachmodul Zwangsvollstreckung vor.

Fachmodul 2600 · ZVSTR
Anwendungsbereich Gewöhnliche Forderungen und/oder Unterhaltsforderungen
Nachrichtentyp nachricht.zvstr.forderungspfaendung.2600002
03

Profilierungen

Die Strukturdatensätze für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben zwingend die nachfolgenden Profilierungen zu erfüllen, damit sämtliche Fachanwendungen und Werkzeuge die Datensätze richtig auslesen, anzeigen und weiterverarbeiten können.

Profilierungen PfÜB herunterladenXLSX · XJustiz 3.6.2 mit Anpassungen für 4.0.0 · Stand 19.10.2026→

Nachfolgend sind dieselben Vorgaben direkt eingebunden. Für Nachrichtenkopf, Grunddaten und Schriftgutobjekte sind ausschließlich die profilierten Elemente dargestellt; Fachdaten und Forderungsaufstellungen werden vollständig abgebildet. Die Einrückung bildet die Baumstruktur des XJustiz-Schemas ab.

ElementTypAnzahlProfilierung
zwingend anzugeben bedingt anzugeben optional anzugeben nicht anzugeben
Maßgebliche Schemadatei

Die dargestellte Struktur folgt der Definition des Elements nachricht.zvstr.forderungspfaendung.2600002 in der Schemadatei des Fachmoduls 2600 Zwangsvollstreckung (ZVSTR). Im Zweifel ist stets das XML-Schema maßgeblich.

Kardinalitäten (Spalte „Anzahl“)

1 – Pflicht, muss genau einmal vorkommen · 1..n – Pflicht, muss mindestens einmal, kann auch mehrfach vorkommen · 0..1 – optional, kann genau einmal vorkommen · 0..n – optional, kann mehrfach vorkommen.

Eine Profilierung ist stets eine Teilmenge des generischen XJustiz-Standards: Sie darf den Standard nur einschränken, nicht erweitern. Jede nach der Profilierung erstellte Nachricht muss daher auch gegen den XJustiz-Standard valide sein.

Fragen zum PfÜB-Datensatz

Bei Rückfragen zur technischen Umsetzung wenden Sie sich an das Projektbüro der BLK-AG IT-Standards: it-standards@justiz.de

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