Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Strukturdatensätze im XJustiz-Format für die elektronische Kommunikation in Zwangsvollstreckungssachen zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) – Rechtsgrundlage, Fristen und technische Vorgaben.
Rechtsgrundlage
Ab dem 1. Januar 2027 können PfÜB-Anträge verbindlich als strukturierter maschinenlesbarer Datensatz eingereicht werden (§ 829 Abs. 5 ZPO in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, BGBl. 2026 I Nr. 152).
Die Antragstellung in Form des Datensatzes ist freiwillig, erleichtert und beschleunigt jedoch die Bearbeitung bei den Vollstreckungsgerichten.
Nachrichtentyp
Der Standard sieht für den Antrag eines PfÜB für gewöhnliche Forderungen und/oder wegen Unterhaltsforderungen eine eigene XJustiz-Nachricht im Fachmodul Zwangsvollstreckung vor.
Profilierungen
Die Strukturdatensätze für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben zwingend die nachfolgenden Profilierungen zu erfüllen, damit sämtliche Fachanwendungen und Werkzeuge die Datensätze richtig auslesen, anzeigen und weiterverarbeiten können.
Profilierungen PfÜB herunterladenXLSX · XJustiz 3.6.2 mit Anpassungen für 4.0.0 · Stand 19.10.2026→Nachfolgend sind dieselben Vorgaben direkt eingebunden. Für Nachrichtenkopf, Grunddaten und Schriftgutobjekte sind ausschließlich die profilierten Elemente dargestellt; Fachdaten und Forderungsaufstellungen werden vollständig abgebildet. Die Einrückung bildet die Baumstruktur des XJustiz-Schemas ab.
| Element | Typ | Anzahl | Profilierung |
|---|
Die dargestellte Struktur folgt der Definition des Elements nachricht.zvstr.forderungspfaendung.2600002 in der Schemadatei des Fachmoduls 2600 Zwangsvollstreckung (ZVSTR). Im Zweifel ist stets das XML-Schema maßgeblich.
1 – Pflicht, muss genau einmal vorkommen · 1..n – Pflicht, muss mindestens einmal, kann auch mehrfach vorkommen · 0..1 – optional, kann genau einmal vorkommen · 0..n – optional, kann mehrfach vorkommen.
Eine Profilierung ist stets eine Teilmenge des generischen XJustiz-Standards: Sie darf den Standard nur einschränken, nicht erweitern. Jede nach der Profilierung erstellte Nachricht muss daher auch gegen den XJustiz-Standard valide sein.
Bei Rückfragen zur technischen Umsetzung wenden Sie sich an das Projektbüro der BLK-AG IT-Standards: it-standards@justiz.de